Kinderprophylaxe:
Die Prophylaxe bei Kindern ist der erste Schritt auf dem Weg zur Zahnerhaltung

Auch den kleinen Patienten schenken wir bei der Vorsorge (Zahnprophylaxe) größte Beachtung. Bereits ab dem sechsten bis einschließlich zum 18. Lebensjahr können eine große Anzahl an Prophylaxemaßnahmen angewendet werden, dessen Kosten komplett von den Krankenkassen übernommen werden.

  • Anfärben der Zähne zur Darstellung ungeputzter Zahnbereichen
  • Anleitung zu optimaler Mundhygiene, falls erforderlich Zahnputzübung, Demonstration und Übung der Zahnseideanwendung, Erklärung der Kariesentstehung, Aufklärung über zahngesunde Ernährung
  • Fluoridierungsmaßnahmen zur Härtung des Zahnschmelzes
  • Versiegelungen von kariesgefährdeten Zahnfissuren: sobald die ersten bleibenden Backenzähne durchgebrochen sind, können Sie mit einem Schutzlack überzogen werden. Die Grübchen und Furchen auf der Kaufläche machen die Backenzähne besonders anfällig für Karies. Eine Versiegelung kann wirkungsvoll und dauerhaft vor Karies schützen.

    All diese Maßnahmen sind der erste Schritt auf dem Weg zur Zahnerhaltung – und mehr Lebensqualität!

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